Mit einem Antrag zur Unterstützung von Menschen in Seenot und der Forderung, dass der Landkreis Starnberg Sicherer Hafen wird, haben wir die Diskussion in den Kreisgremien zum Bekenntnis zu Humanität angestoßen. Noch wurde der Antrag nicht abschließend behandelt:
Mittlerweile hat der Kreisausschuss des Landkreises Starnberg mehrheitlich folgendes beschlossen:
1. Der Landkreis Starnberg anerkennt das Engagement der regionalen Vertreter der Aktion „Sicherer Hafen“, würdigt dieses humanitäre Engagement. Er unterstützt das Anliegen der regionalen Vertreter*innen in Bezug auf die Aufnahme von Geflüchteten aus besonderen Notlagen heraus.
2. Der Landkreis ist bei der Unterbringung von Geflüchteten an die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes gebunden. Im Rahmen dieser Vorgaben setzen sich Landkreis und Landrat dafür ein, dass über den Verteilungsschlüssel hinaus Geflüchtete aus besonderen Notlagen heraus im Landkreis aufgenommen und im Landkreis untergebracht werden. Der Landkreis informiert die Regierung von Oberbayern über seine grundsätzliche Bereitschaft, über das gesetzliche Maß hinaus Schutzbedürftige aufzunehmen, soweit dies die Unterbringungskapazitäten zulassen.
Der von uns eingebrachte ergänzende und weitergehende Beschlussvorschlag wurde mit den Stimmen von CSU, FW, FDP und SPD abgelehnt.
3. Der Landrat des Landkreises Starnberg setzt sich bei der Bayerischen Staatsregierung und bei der Bundesregierung für die Schaffung rechtlicher und finanzieler Rahmenbedingungen ein, mit denen dem Landkreis Starnberg ebenso wie allen anderen Kommunen die Aufnahme von Menschen auf der Flucht über die Verteilungsquote hinaus tatsächlich möglich ist.