Lastenfahrräder für Starnberg

Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion vom 16.04.2019:

1. Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern

2. Anschaffung eines Lastenfahrrads zum Verleih

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern zu erarbeiten. Dabei ist zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden. Vorbild kann hier das Förderprogramm der LH München sein. https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_Elektromobilitaet.html
  2. Die Stadt Starnberg erwirbt zunächst ein Lastenfahrrad, das sowohl für die Angelegenheiten der Stadt Starnberg als auch zum Verleih für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Starnberg gegen eine geringe Leihgebühr zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen und eine Gebührensatzung zu erarbeiten.
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.

Begründung:
Die erheblichen Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr sind insbesondere durch eine Stärkung alternativer Mobilität zu verringern. Dazu bedarf es neben einem stetigen Ausbau des ÖPNV und der Verbesserungen der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer auch einer Verbesserung des Angebots an Alternativen für Transporte, die üblicherweise noch mit dem Auto bewältigt werden. 
Mit der Auflage eines entsprechenden Förderprogramms, der Nutzung durch die Stadt Starnberg sowie den Verleih eines entsprechenden Lastenfahrrads werden folgende Ziele verfolgt:

  • Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern
  • Verringerung der Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstaub im Stadtgebiet als Beitrag zum Luftreinhalteplan 
  • Flächendeckende Lärmminderung 
  • Beitrag zum Klimapakt – Landkreis Starnberg 

Der Antrag ist im nächsten Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu behandeln.