Personelle Entwicklung in Starnberg bereitet uns Sorgen

Seit dem Amtsantritt der 1. Bürgermeisterin nehmen wir eine deutliche Unruhe – verbunden mit einer relativ hohen personellen Fluktuation – in der Kernverwaltung wahr. Nun haben wir uns dazu entschlossen, einen ausführlichen Berichtsantrag zu stellen, um ggf. gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen Strategien zur Sicherung unseres Fachpersonals und zur Verbesserung der Situation für die Mitarbeitenden zu entwickeln. Dazu müssen wir wissen, ob unsere Wahrnehmung stimmt und die Ursachen kennen.

Unser Antrag lautet:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Starnberger Stadtrat stelle ich den nachfolgenden Antrag. Dieser ist zeitnah im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln, da die Beantwortung der Fragen Einfluss auf die Anträge zum Stellenplan haben kann.

Antrag zur personellen Situation in der Stadtverwaltung und den Einrichtungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine Darstellung der personellen Fluktuation bei den städtischen Angestellten und Beamten getrennt für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (bis zum Zeitpunkt des Sachvortrags im Ausschuss).

Dabei ist zwischen den Mitarbeitenden der Hauptverwaltung und dem Personal in den Kindertagesstätten, dem Jugendzentrum, der Musikschule, der Bücherei, dem Museum, dem Wasserwerk und dem Bauhof getrennt zu berichten und darzustellen:

  1. In wie vielen Fällen es zu einem Wechsel aufgrund einer natürlichen Fluktuation (Ruhestand, Pension, Mutterschutz, Elternzeit) und
  2. in wie vielen Fällen es zu einem Weggang aus anderen Gründen (Kündigung, Aufhebung des Arbeitsvertrags, Kündigung in der Probezeit etc.) kam.
  3. Wie viele Überstunden in den einzelnen Bereichen zum 30.06.2017 vorlagen und ob formale Überlastungsanzeigen einzelner Mitarbeitender oder ganzer Teams vorliegen.
    Bitte stellen Sie auch dar, ob es ein geeignetes Verfahren, wie mit solchen Anzeigen umgegangen wird, gibt und wie dieses gehandhabt wird.
  4. Wie viele Umbesetzungen, Höhergruppierungen hat es in den Zeiträumen jeweils gegeben?
  5. Wie sich die Krankenstände in den Jahren – im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Behörden in Bayern – entwickelt haben.
  6. Wie viele Mitarbeitende in den genannten Jahren einen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement hatten und wie viele Verfahren durchgeführt wurden.

 Begründung:

Wir registrieren in den vergangenen Jahren, trotz Verbesserungen bei zusätzlichen Leistungen für die Mitarbeitenden und einem weiteren Aufstocken des Personals, eine im Verhältnis zur Größe der Verwaltung, wahrnehmbare Fluktuation, die Auswirkungen auf die Konstanz und Arbeitsqualität haben.

Ob diese Wahrnehmung den Tatsachen entspricht und um ggf. über geeignete Instrumente zur Fachkräftesicherung beraten zu können, sind die geforderten Daten erforderlich.
Die meisten der angeforderten Daten können mit den in den Verwaltungen genutzten Personalbewirtschaftungssystemen rasch ausgelesen werden und führen so zu keinem nennbaren Mehraufwand.