Behördengespräche bringen eindeutiges Ergebnis – Entscheidung für Verkehrsentlastung muss rasch fallen

Am 19. Januar 2017 fanden die vom Stadtrat in der Sitzung vom 06. Oktober 2016 mit großer Mehrheit beschlossenen Gespräche mit der Obersten Baubehörde, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Regierung von Oberbayern statt.
Das gut dreistündige Gespräch, an dem von Seiten der Stadt Starnberg neben der 1. Bürgermeisterin Stadträtinnen und Stadträte aller im Stadtrat vertretenen Gruppierungen teilnahmen, fand in einer sehr sachlichen, konstruktiven Atmosphäre statt.
Herr Ministerialrat Dr. Linder leitete die Versammlung und zeigte sich umfassend informiert. Die vom Stadtrat formulierten Fragestellungen waren den Fachbehörden im Vorfeld bekannt, sodass diese sich fachlich fundiert darauf vorbereiten konnten. Hier finden Sie den Antrag mit den Fragestellungen: Behördengespräche

Nach Klärung einiger Formalitäten und einer kurzen Vorstellungsrunde, die für die Behördenseite von Dr. Linder und von Seiten der Stadt Starnberg von der 1. Bürgermeisterin vorgenommen wurde, stellte die 1. Bürgermeister verschiedene Umfahrungsvarianten (ortsferne und ortsnahe sowie die sog. Wagner-Trasse aber auch – entgegen dem Beschluss – die von Prof. Kirchhoff neu ins Spiel gebrachte Variante) in sehr knapper Form vor. Sie überreichte dazu Herrn Dr. Linder einen Ordner mit den Unterlagen. Diese Unterlagen hatte neben der 1. Bürgermeisterin auch die 3. Bürgermeisterin zur Verfügung. Alle weiteren Teilnehmenden kannten die Unterlagen offensichlich nicht.

Fazit: Die Behördenvertreter machten deutlich, dass die Stadt Starnberg noch in einem kurzen Zeitfenster bis Pfingsten 2017 die Möglichkeit habe, sich für den Bau des B 2 Tunnels auszusprechen. Eine – wie immer geartete Umfahrung – ist aufgrund der Genehmigungsverfahren nicht realistisch, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Plangungsverfahren scheitern. Allein mit den Planungs- und Genehmigungsprozessen gehen weitere 10 Jahre ins Land. Eine Finanzierung durch andere Straßenbaulastträger (Bund, Freistaat Bayern oder Kreis) kommen nicht in Betracht.

Die Starnberger Sz hatte den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen Fragenkatalog zugesandt. Die Fragen und meine Antworten finden Sie nachfolgend:

Fragen der Starnberger SZ zum Treffen im bayerischen Innenministerium am Donnerstag, 19. Januar, zum Thema `Alternativen zum B2-Tunnel`

1.Welche Fragen in Hinblick auf Genehmigung, Finanzierung, Planung und Bau von Alternativen – also Umfahrungen – zum B2-Tunnel in Starnberg konnten geklärt werden, welche nicht?

Die Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Es war eine gut vorbereitete Sitzung. Den teilnehmenden Behörden (Regierung von Oberbayern, staatliches Bauamt Weilheim und Oberste Baubehörde) lagen die vom Stadtrat in der Sitzung vom 6. Oktober 2016 beschlossenen Fragen vor. Diese wurden in einer dreistündigen Diskussion abgearbeitet.
Sowohl Planungsszenarien (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplanverfahren) wurden mit den jeweiligen Voraussetzungen erläutert, als auch Fragen zur Genehmigung und Finanzierung. Klargestellt wurde, dass sich weder der Bund noch der Freistaat Bayern der Planung und Finanzierung eines anderen Straßenbauprojekts in Starnberg zur Entlastung vom B 2 Durchgangsverkehr widmen werden und dies aus rechtlichen Gründen auch nicht können. Sollte die Stadt Starnberg das Ziel einer Umfahrung ohne B 2 Entlastungstunnel weiterverfolgen, müsste der planfestgestellte B 2-Tunnel immer als Alternativtrasse in den Abwägungsprozess einbezogen werden und würde, so die Einschätzung der Behörden, wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit immer Vorrang erhalten. Und dies selbst dann, wenn der Planfeststellugnsbeschluss zum September 2018 ablaufen wird und damit die Baugenehmigung nicht mehr gegeben ist. Die Oberste Baubehörde und das staatliche Straßenbauamt Weilheim stellten in diesem Zusammenhang klar, dass sie keine Verlängerung für den Planfeststellungsbeschluss beantragen werden.

2.Wie beurteilen Sie die Realisierungschancen einer Alternative zum B2-Tunnel in rechtlicherund finanzieller Hinsicht? Auf welche Aussagen stützen Sie dabei Ihre Haltung?

Starnberg hätte – unabhängig davon, ob B 90/Die Grünen dies unterstützen würden – nur die Möglichkeit, eine Umfahrung zu bauen, wenn diese ein anderes Ziel verfolgen und andere Verkehre, als den B 2-Durchgangsverkehr, aufnehmen würde.
Klar gestellt wurde, dass nur mit einem B 2 Entlastungstunnel Möglichkeiten für weitere Straßenbauprojekte im Sinne einer Umfahrung möglich sind.
Eine Finanzierung durch einen Straßenbaulastträger Bund oder Freistaat Bayern kommt nicht in Betracht. Das heißt, dass die Stadt die Finanzierung einer Umfahrung, so diese genehmigt werden könnte, selbst tragen müsste. Der Landkreis Starnberg, der grundsätzlich ebenfalls in Betracht käme, wird sich aus meiner Sicht, diesem Projekt nicht widmen.

3.Ist Ihrer Meinung nach die verkürzte Fragestellung `Tunnel oder Umfahrung` mit dem Gespräch im Innenministerium abschließend geklärt oder ergibt sich weiterer Gesprächsbedarf?

Ich erwarte, dass der Stadtrat sich nun sehr zeitnah in einer Sondersitzung mit den Ergebnissen des Gesprächs befasst und eine abschließende Entscheidung zum B 2-Entlastungstunnel fasst. Nur dann kann – bei einem positiven Votum – mit dem Bau begonnen werden. Der Delegation wurde zugesichert, dass die Finanzierung nach wie vor sichergestellt ist und ein Baubeginn mit einem positiven Beschluss des Stadtrats bis zum Mai 2017 realistisch ist.
Weiterer Gesprächsbedarf besteht aus meiner Sicht nicht, da die Fragen abschließend beantwortet wurden. Die Gesprächspartner der Behörden haben angeboten, bei weitergehenden Fragen erneut auf sie zukommen zu können.

4.In welchem Zeitraum ist aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine Verkehrsentlastung durch Tunnel und/oder Umfahrung für Starnberg im Idealfall realisierbar, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für den B 2 Entlastungstunnel könnten wir mit 6 bis 8 Jahren rechnen. Eine Umfahrung kann, sollte der Tunnel nicht gebaut werden, wohl in den nächsten 20 Jahren nicht gerechnet werden, da im Abwägungsprozess immer der Tunnel als Alternative herangezogen werden würde.