Am 28. Juli 2015 stellte die Grüne Fraktion im Starnberger Stadtrat einen Antrag zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat auf städtischen Flächen. Dieser Antrag wurde nun am 26. November 2015 im Ausschuss behandelt und positiv beschieden. Antrag Glyphosat
Diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung ist der Ausschuss Umwelt, Energie und Mobilität gefolgt :
- Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Starnberg wird nicht gestattet.
- Der Einsatz von Glyphosat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Starnberg wird nicht gestattet. Auf sonstige Pflanzenschutzmittel soll soweit möglich im Rahmen der guten fachlichen Praxis verzichtet werden.
- Der Einsatz von Neonikotinoiden sowie sonstigen bienengefährlichen Mitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Starnberg wird nicht gestattet.
- Zum Boden- und Klimaschutz werden weiterhin die Ausbringung von Klärschlamm und der Umbruch von Grünland zu Ackerland nicht gestattet.
- Ebenso spricht sich die Stadt Starnberg gemäß den Prinzipien des ökologischen Landbaus aktiv gegen den Einsatz von mineralischen Düngemitteln („Kunstdünger“), insbesondere Stickstoffdüngern auf ihren Pachtflächen aus.
- Vorhandene Feldgehölze (Hecken und Einzelbäume) sollen aufgrund ihrer Biotopfunktion durch die Pächter der Stadt Starnberg erhalten werden.Die Grundsätze des ökologischen Land- und Gartenbaus werden in neu abzuschließende Pachtverträge der Stadt Starnberg aufgenommen. Da die jetzigen Pächter weitestgehend ohne wirtschaftliche Einbußen die ökologischen Kriterien erfüllen können, werden die bestehenden Verträge serienmäßig ergänzt. Die Pächter erhalten Gelegenheit, zu den Vertragsnachträgen Stellung zu nehmen.