Kommunalaufsicht bestätigt Grüne – unsere Pressemitteiling vom 13.02.2016

Rechtsaufsicht bestätigt Grüne

Mit Schreiben vom 18. November 2015 hatte die Stadtratsfraktion der Starnberger Grünen die Kommunalaufsicht eingeschaltet und um Prüfung einiger Fragestellungen gebeten. Am 4. Februar 2016 erhielt die Fraktion das Antwortschreiben aus dem Landratsamt, das in Abdruck auch an die erste Bürgermeisterin ging.

Die Grünen hatten die Kommunalaufsicht gebeten, zu prüfen, inwieweit die zeitlich verzögerte bzw. die Nichtbehandlung ordnungsgemäß gestellter Anträge zu beanstanden sei.

Im Einzelnen handelte es sich um einen Antrag auf Sachstandsbericht zum „Bayerischen Hof“ vom 07.06.2015, der erst am 05.10.2015 und damit nicht innerhalb der Dreimonatsfrist, die in der Geschäftsordnung festgelegt ist, behandelt wurde.

Ebenso verhielt es sich bei einem Antrag zum Einsatz non Glyphosat vom 28.07.2015, der im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität erst am 26.11.2015 behandelt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der ersten Bürgermeisterin bereits bekannt, dass die Fraktion die Kommunalaufsicht eingeschaltet hatte.

Als besonders gravierend beurteilt die Fraktion die Nichtbehandlung eines Antrags vom
7. Juni 2015 in dem die Verwaltung zur Prüfung städtischer Grundstücke und leerstehender Gebäude für die Unterbringung Geflüchteter mit entsprechender Berichterstattung im Stadtrat gebeten wurde. Die erste Bürgermeisterin hatte gegenüber den Antragstellern schriftlich erklärt, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und daher keine Behandlung im zuständigen Ausschuss bzw. Stadtrat erfolge. Die Kommunalaufsicht bestätigt auch hier die Auffassung der Grünen und führt aus: „Bei dem Antrag dürfte es sich allerdings nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß Art. 37 Abs.1 Nr. 1 GO, § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung handeln. … Die Auswahl der Standorte hat zudem grundsätzliche Bedeutung für die Bevölkerung der Stadt Starnberg. …“

Hier ist bis zum heutigen Tag der Sachstandsbericht nicht erfolgt, die Drei-Monatsfrist wurde wiederum erheblich überschritten. „In diesem Fall ist das Vorgehen zum Schaden für die Stadt, da der Stadtrat keine Zeit hatte, sich mit den Anforderungen für die Unterbringung Geflüchteter auseinander zu setzen, Möglichkeiten abzuwägen und zu einem guten Ergebnis zu kommen. Stattdessen wurden dem Stadtrat in der Stadtratssitzung am 25.01.2016 zwei Grundstücke präsentiert, die aufgrund des mittlerweile entstandenen Zeitdrucks alternativlos waren“, so die Fraktionssprecherin Martina Neubauer. „Vielleicht wäre es mit Vorlauf und Einbeziehung aller Beteiligten gelungen ein Grundstück zu finden, dessen Bebauung mit einer Halle nicht eine wichtige Blickbeziehung zum
Leutstettener Moos zerstört.“

Auch ein Antrag vom 13.10.2015 zur Erweiterung der Öffnungszeiten der Stadtbücherei hat es bis heute nicht in den zuständigen Kulturausschuss geschafft, weil hier durch die Verwaltung lediglich mitgeteilt wurde, dass eine Erweiterung der Öffnungszeiten nicht realisierbar sei. Auch hier sieht die Kommunalaufsicht die Zuständigkeit bei den politischen Gremien, da die „Entscheidung über den Umfang in quantitativer Hinsicht, hier in zeitlicher Hinsicht, in dem eine öffentliche Einrichtung zur Verfügung gestellt wird und genutzt werden kann, (ist) als bedeutsam einzustufen“ ist.

 

Die Grünen rechnen nun mit einer zeitnahen, sachgerechten Behandlung ihrer Anträge und hoffen, dass die erste Bürgermeisterin zukünftig die Rechte der Mitglieder des Stadtrats wahrt und die gewählten Vertreterinnen und Vertreter nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden.