Nachdem Starnbergs Bürgermeisterin die Presseorgane seit ihrem Amtsantritt unterschiedlich mit Unterlagen und Informationen bedient hatte, wehrte sich nun der Redakteur Peter Riemann, der für den Starnberger Gewerbeverband vierteljährlich das Blatt „Starnberger Bote“ herausbringt und die Stadtrats- und Ausschusssitzungen regelmäßig journalistisch begleitet, erfolgreich.
Er hatte Unterlagen, die den anderen Starnberger Zeitungen zu den Sitzungen zugingen, nicht mehr erhalten. Damit, das stellte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München unter Vorsitz von Richter Michael Eder klar, verstieß die Stadt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz).
Zudem muss die Stadt die Kosten für das Verfahren in Höhe von 5.000 € übernehmen.
Dieses deutliche Urteil stärkt die Presseorgane, die die Starnberger Politik kritisch begleiten. Einer Vorauswahl, wer wann welche Informationen erhält, wurde damit ein Riegel vorgeschoben! Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft seitens der Stadtspitze immer wieder versucht werden wird, Informationen zurückzuhalten. Stadträtinnen und Stadträte ringen ebenso wie die Presse immer wieder um Informationen.
Gut, dass Herr Riemann den Klageweg eingschlagen hat und damit die Bürgermeisterin in die Schranken verwiesen wurde.
Ein Gewinn für uns alle – eine deutliche Niederlage für die Bürgermeisterin und ihr Agieren im stillen Kämmerlein.
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