Antrag Hilfe zur Pflege
Seit 1.Januar 2019 ist die Hilfe zur Pflege von den kreisfreien Städten und den Landkreisen auf die Bezirke übergegangen, was zu großen Veränderungen, sowohl bei den Bezirken als auch bei den Betroffenen führt.
Nun haben uns mehrere Beschwerden ereilt, welchen im Tenor folgende Probleme zugrunde liegen:
a) Auszahlungsmodalitäten: das zustehende Geld für Februar war bis Mitte März noch nicht an die Betroffenen ausgezahlt. Dies führt zu erheblichen Problemen, da Gehälter, Steuer, Versicherungsbeiträge …. im laufenden Monat überwiesen werden müssen und somit nicht unerhebliche Beträge vorgestreckt werden müssen; dazu ist nicht jede/r in der Lage.
Für die Betroffenen besteht zudem die Gefahr, dass sie ihr Personal verlieren, wenn sie die Gehälter häufig verspätet bezahlen. Das Angebot an Arbeitsplätzen im pflegerischen Bereich ist sehr groß, da könnten Pflegekräfte schnell in attraktivere Arbeitsplätze wechseln.
b) Die Mitarbeiter*innen in der Sozialverwaltung seien telefonisch kaum erreichbar, auch nicht während der kommunizierten Sprechzeiten. Es sei kein Anrufbeantworter, mit der Möglichkeit aufzusprechen, zugeschaltet; es werde lediglich mitgeteilt, dass im Moment niemand erreichbar sei.
Die Verwaltung wird gebeten, dazustellen:
1. ob diese Beschwerden bekannt sind
2. ob es ein Beschwerdemanagement bei Bezirk Oberbayern gibt, wie dieses angenommen wird und
3. welche Maßnahmen zur Abhilfe vorgenommen werden.