Seeanbindung – Wie geht es weiter?

Lange hat der Stadtrat darum gerungen, wichtige Unterlagen von der Stadt zu erhalten, um eine Grundlage für das weitere Vorgehen zu den Verträgen mit der Bahn zu haben. Bereits seit 1987 exisitert der Grundvertrag, der im Ergebnis das “Jahrhunderprojekt” die Stadt näher mit dem See zu verbinden vertraglich regelt.

Dazu hat die Fraktion der Grünen im Starnberger Stadtrat eine Stellungnahme erarbeitet, die hier im Wesentlichen wiedergegeben wird:

Die Seeanbindung ist das wichtigste städtebauliche Projekt Starnbergs.Mit Blick in die Zukunft, ist es für die Entwicklung der Stadt wichtiger, als die Lösung des Auto-Verkehrsproblems. Zum einen wird der B2-Tunnel Starnberg immerhin von einem Teil des Auto-Durchgangsverkehrs befreien, zum anderen ist abzusehen, dass zumindest größere Anteile des motorisierten Individualverkehrs innerhalb einer überschaubaren Zeit vom Verbrennungsmotor wegkommen wird. Damit werden die Lärm- und Abgasbelastung deutlich zurückgehen.
Für den Schienenverkehr zeichnet sich eine gegenläufige Entwicklung ab (10-Minuten Takt der S-Bahn, dichtere Zugfolge Werdenfels-Takt etc.). Damit steigt die Bedeutung der beiden Starnberger Bahnhöfe. Der Gesamtkomplex „Seeanbindung“ umfasst nicht, wie die Gegner des Bahnvertrags glauben machen wollen, nur den Bahnhof See und sein unmittelbares Umfeld. Der bestehende Bahnvertrag umfasst auch den Bahnhof Nord und die im Zuge der Teilerfüllung des Bahnvertrages bereits an Starnberg übertragenen Bahngrundstücke und das Bahnhofsgebäude. Ebenso sind die städtischen Grundstück am Bayerischen Hof und die „Alte Oberschule“ in die Überlegungen mit einzubeziehen. Für jedes Verkehrskonzept „Innenstadt“ sind der Bahnhofsplatz und seine Zubringer das Herzstück, ohne dessen Neuordnung eine wirkliche Verkehrsberuhigung nicht gelingen kann. Eine Beschränkung auf einen „schöneren“, barrierefreien Seezugang wird der Seeanbindung und seiner Bedeutung für Starnberg in keiner Weise gerecht. Ein Aussteigen aus dem Bahnvertrag ist also ganz unabhängig von den juristischen Folgen eine städtebauliche Bankrotterklärung. Für die Stadt Starnberg geht es eben nicht nur um ein paar Verschönerungen in den Bahnhofsunterführungen, um Sichtachsen oder neue längere Bänke. Für die Stadt Starnberg ist die nur zusammen mit der Bahn mögliche Neuordnung des Bahnhofsareals die einzige Möglichkeit, endlich einen attraktiven Mittelpunkt zu bekommen, endlich ihrem Ruf gerecht zu werden und damit die Potentiale der Stadt zu fördern und weiter zu entwickeln.

Forderungen:

Wir fordern die sofortige Aufnahme von ernsthaften, verbindlichen Gesprächen und Verhandlungen mit der Bahn. Diese sind entlang der Eckpfeiler der Verträge aus dem Jahr 1987 und den Folgevereinbarungen zu führen. Dabei sind die zu verhandelnden Eckpunkte im Vorfeld mit dem Stadtrat zu klären. … 

Dies sind unsere Eckpfeiler:

  1. Auf Grundlage der bestehenden Verträge können und sollen in enger Absprache mit den Vertragsparteien Anpassungen vorgenommen werden, die den Entwicklungen (z. B. bei den Anforderungen an den Lärmschutz) gerecht werden.
  2. Ein rasches Verhandeln und die Erarbeitung einer zeitlichen Perspektive für die Umsetzung der Pläne ist für die städtebauliche Entwicklung der Kreisstadt von hohem Interesse.
  3. Die Idee des Seetunnels (Vorschlag A. Walther), die auch eine städtebaulich gute Anbindung nach sich gezogen hätte, sollte nicht weiterverfolgt werden, weil diese aufgrund der Finanzierung, der Machbarkeit und der – zur Refinanzierung erforderlichen Bebauung auch städtebaulich – nicht vertreten können.
  4. Zudem ist eine zeitgemäße, barrierefreie Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität sowohl des Bahnhofs zur weiteren Steigerung der Akzeptanz und Attraktivierung des ÖPNV und des gesamten Bahnhofsumfelds mit den Unterführungen, der Verbindung der Stadt mit dem See und der verkehrlichen Neugestaltung dieses Bereichs (Errichtung einer Begegnungszone …) unabdingbar, um eine lebendige und attraktive Stadt zu gestalten.

Die Entwicklungen überschlagen sich nun! Die Bahn hat der Stadt ein Ultimatum gestellt, andernfalls wird die Bahn auf Schadenerstatz klagen. Das, was wir immer wieder thematisiert haben, tritt nun ein. Die 1. Bürgermeisterin hat den gesamten Komplex verschleppt, Beschlüsse nicht oder mit Verspätung ausgeführt, sodass die Not nun groß ist. Der gesamte Stadtrat muss nun unter erheblichem Zeitdruck und nur mangelhaft informiert, da der Zugang zu wesentlichen Unterlagen erst durch rechtliche Schritte erstritten werden musste, Entscheidungen fällen.

Wir haben seit mehr als einem Jahr auf eine Behandlung des Themas und auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens gedrängt. In letzter Minute wurde dieser Beschluss vollzogen – allein die Unterlagen wurden uns bis heute nicht zugänglich gemacht.